Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Heesen Konzerte GmbH ist Veranstalter und produziert bundesweit, sowie in Österreich und in der Schweiz öffentlich zugängliche Veranstaltungsformate,
für die es i.d.R. ein Ticket (Eintrittskarte) bedarf. Alle Veranstaltungen, welche durch die Heesen Konzerte GmbH produziert werden, sind u.a.
auf der Website www.heesen-konzerte.de einsehbar.

 

Für den Veranstaltungsbesucher, bzw. den Ticketerwerber, ergeben sich folgende Bedingungen, zu denen er mit Kauf der Eintrittskarte
oder mit Zugang zur jeweiligen Veranstaltungsfläche automatisch einwilligt:

 

  • Erworbene Eintrittskarten sind vom Umtausch ausgeschlossen und können nur im Falle einer Absage oder Verlegung der Veranstaltung, für dessen
    Zugang die Eintrittskarte berechtigt, zurückgetauscht werden.
  • Im Absage- oder Verlegungsfall hat der Käufer der Eintrittskarte Anspruch auf Umtausch bis spätestens sechs Wochen nach dem ursprünglich
    geplanten Veranstaltungstermin. Sofern eine Veranstaltung wiederholt verlegt wird, gilt die sechs-Wochen-Frist ab dem ursprünglichen Ersatztermin.
  • Reisekosten können bei Absage oder Verlegung nicht erstattet werden.
  • Der Veranstaltungsbesucher ist verpflichtet, sich unmittelbar (bis zum Tag der Veranstaltung) vor Veranstaltung über das Stattfinden
    oder sonstige Informationen zur Veranstaltung über die Kanäle des Veranstalters zu informieren.
  • Eintrittskarten für Veranstaltungen der Heesen Konzerte GmbH werden über externe Ticketsysteme angeboten (z.B. CTS Eventim, Ticketmaster, Reservix, etc.),
    diese Systeme erheben Gebühren, auf die es kein Erstattungsanspruch bei Umtausch einer Eintrittskarte gibt.
  • Die AGB eines Ticketsystems finden grundsätzlich ebenfalls Anwendung.
  • Ein Zutritt zur Veranstaltung ist grundsätzlich nur mit originaler Eintrittskarte möglich.
  • Ein Weiterverkauf von Eintrittskarten ist nicht gestattet.
  • Eine Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Zutritt zur Veranstaltungsfläche.
  • Die Heesen Konzerte GmbH hat keinen Einfluss auf Darbietungen von Künstlern oder Produktionen und kann hier, insbesondere
    wegen der Länge oder Inhalt einer Veranstaltung, nicht in Regress genommen werden.
  • Die Akustik innerhalb der Veranstaltungsflächen kann zu Hör- und Gesundheitsschäden führen.
    Ein Veranstaltungsbesucher ist verpflichtet, sich entsprechend eigenständig zu schützen und vorzubereiten.
  • Es dürfen grundsätzlich keine Getränke und Speisen mitgeführt werden.
  • Es dürfen grundsätzlich keine gefährlichen oder verbotenen Gegenstände bzw. Rauschmittel mitgeführt werden.
  • Den Anweisungen des Veranstalters bzw. seiner Mitarbeiter*innen bzw. Dienstleister ist Folge zu leisten.
  • Der Veranstalter kann Personen oder Personengruppen der Veranstaltungsfläche verweisen.
  • Der Veranstalter hat das Hausrecht.
  • Der Zutritt zur Veranstaltungsfläche kann ohne Grund verwehrt werden.
  • Der Veranstalter haftet nicht für beschädigte, verloren gegangene, gestohlene oder sonst abhanden gekommene Gegenstände.
  • Das Aufzeichnen (Foto, Film, Ton) innerhalb der Veranstaltungsfläche, insbesondere der Künstler und des Bühnengeschehens ist nur erlaubt,
    wenn dies ausdrücklich vor Ort kommuniziert wird.
  • Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, an dem Streitschlichtungsverfahren der Europäischen Kommission
    bzw. nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.